Am 7. Juli letzten Jahres jährte sich das Inkrafttreten der EU-Verordnung über Crowdfunding-Dienstleister (ECSPR) zum dritten Mal. Obwohl es regulatorisch einen einheitlichen Rahmen gibt, zeigt die Marktrealität weiterhin ein Europa der regulatorischen Fragmentierung. Laut der von Eurocrowd veröffentlichten Analyse existieren noch immer vierzehn unterschiedliche nationale Regelungen, die die wirkliche grenzüberschreitende Interoperabilität erschweren.
Das Ziel des ECSPR war die Schaffung eines europäischen Passes, der es Plattformen ermöglicht, mit einer einzigen Zulassung in der gesamten Union tätig zu sein. Die Umsetzung war jedoch uneinheitlich. Einige Mitgliedstaaten haben ergänzende Rahmenwerke entwickelt, die weit davon entfernt sind, die Harmonisierung zu erleichtern, sondern vielmehr zusätzliche Komplexitätsebenen schaffen. Dies führt zu höheren Compliance-Kosten für die Plattformen und letztlich zu einem geringeren diversifizierten Angebot für den Privatanleger.
Der Bericht weist darauf hin, dass das Fehlen eines vollständigen Passes weiterhin der Hauptengpass ist. Plattformen, die in mehreren Rechtsordnungen tätig sein möchten, stehen vor bürokratischen Hürden, die die Skalierbarkeit des paneuropäischen Crowdfunding-Modells bremsen. Obwohl die Verordnung die Grundlagen geschaffen hat, bleibt der Binnenmarkt ein unvollendetes Werk.
Für den europäischen Anleger bedeutet diese Fragmentierung, dass die Möglichkeiten zur geografischen Diversifizierung weiterhin durch unsichtbare regulatorische Barrieren eingeschränkt werden. Transparenz und Verbraucherschutz sind greifbare Fortschritte, aber das Wachstumspotenzial des Sektors wird sich erst dann voll entfalten, wenn die Koordinierung der nationalen Aufsichtsbehörden und die Konvergenz der Anforderungen zu einer echten politischen Priorität werden.